Meldewege/Abwicklung

Grundlage für die Abwicklung des Sozialkassenverfahrens ist die monatliche Meldung. Hieraus errechnet sich die Höhe der Sozialkassenbeiträge und der Winterbeschäftigungs-Umlage sowie die Erstattungsansprüche der Arbeitgeber. Es stehen verschiedene elektronische Meldeverfahren zur Verfügung. Nur in Ausnahmefällen kann die Meldung mit Formularen erfolgen.

Monatliche Meldung (Termin, Meldedaten und Meldeverfahren)

Bis zum 15. des Folgemonats ist die Monatsmeldung des Betriebes einzureichen. Diese besteht aus drei Teilen:

  • Meldung für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Meldung für kaufmännische und technische Angestellte
  • Betriebsbezogene Meldung

 

Zur Abwicklung des Sozialkassenverfahrens stehen verschiedene elektronische Meldeverfahren zur Verfügung

DATEV/Baurechenzentrum (BRZ)

Im Gerüstbauer-Handwerk wird zur Lohn- und Gehaltsabrechnung häufig die Software von DATEV oder vom Baurechenzentrum (BRZ) verwendet. Diese Programme verfügen über eine definierte Schnittstelle, mit der alle relevanten Daten an die SOKA GERÜSTBAU übertragen werden können. In der SOKA GERÜSTBAU werden die Daten in die Verarbeitungssysteme übernommen. Für die Betriebe läuft das Verfahren somit automatisiert im Hintergrund.

Online-Service

Webanwendung, mit der die Meldedaten des Betriebs erfasst und über das Internet schnell und sicher verschlüsselt an die SOKA GERÜSTBAU übertragen werden. Dazu ist eine einmalige Anmeldung erforderlich (Nutzungsbedingungen). 

Neben der monatlichen Meldung stehen weitere Online-Dienste zur Verfügung, z.B. zur Anmeldung, Abmeldung und Stammdatenpflege von Mitarbeitern oder für die Erstellung von Arbeitnehmerkontoauszügen und Versicherungsnachweisen.

Schnittstelle für weitere Lohnabrechnungsprogramme

Über eine definierte Schnittstelle können Daten in den Online-Service der SOKA GERÜSTBAU eingelesen werden. Um diese Möglichkeit zu nutzen, muss die Lohnabrechnungssoftware des Betriebes eine entsprechende Auslesefunktion bereitstellen.

Eine Liste der bereits angebundenen Programme finden Sie hier.

Leider nein. Folgende Unterlagen bedürfen noch der Papierform:

  • Für die Beantragung von Überbrückungsgeld wird nach wie vor den Antrag auf Zuschuss-Wintergeld und den zugehörigen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit benötigt.
  • Für die Beantragung der Ausbildungsvergütung und der Lohnfortzahlung in der Berufsfortbildung.

Eine Abgabe der Meldung mit Papierformularen kommt nur in Betracht, wenn der Betrieb aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein elektronisches Verfahren zu verwenden.

Über den Online-Service können Betriebe              

  • die Meldedaten des Betriebs erfassen und über das Internet schnell und sicher verschlüsselt an die SOKA GERÜSTBAU senden.
  • Korrekturen auf die Meldungen vergangener Monate vornehmen.
  • An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern sowie Änderungen von Arbeitnehmerstammdaten durchführen.
  • Arbeitnehmerkontoauszüge und Versicherungsnachweise erstellen.

Für die Anmeldung zum Online-Service müssen Sie einen Antrag ausfüllen (Nutzungsbedingungen).

Nach Zusenden des Antrags an die SOKA GERÜSTBAU erhält der Betrieb eine E-Mail. Diese ist zur Verifizierung der Internetadresse einmal zu bestätigen. Nach dieser Bestätigung werden die Zugangsdaten umgehend per E-Mail versandt.

Bitte beachten Sie die Benutzerhinweise für den Internetauftritt und den Online-Service.

Arbeitnehmerkontoauszug/Versicherungsnachweis

Der Arbeitnehmerkontoauszug für gewerbliche Arbeitnehmer enthält wesentliche Daten zum Beschäftigungsverhältnis. Er weist diese Werte nicht nur für den bestehenden Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber aus. Wichtig ist er auch für Folgearbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt, weil darauf der bestehende Resturlaubsanspruch ausgewiesen ist.

Zudem kann mit dem Arbeitnehmerkontoauszug und dem Versicherungsnachweis bei Beantragung der Rentenbeihilfe die Beschäftigungszeit nachgewiesen werden.

Aus dem Arbeitnehmerkontoauszug kann der Arbeitnehmer alle für seinen Urlaubsanspruch wichtigen Einzelheiten (Arbeitgeber, Dauer der Beschäftigung, Beschäftigungstage, Bruttolohn, Urlaubsansprüche u.a.) ablesen.

Eine Erläuterung des Arbeitnehmerkontoauszuges im Detail finden Sie hier.

Der Versicherungsnachweis für kaufmännische und technische Angestellte enthält die Beschäftigungsdaten eines Jahres als Nachweis der Wartezeiten bei einer späteren Beantragung einer Renten- bzw. Hinterbliebenenbeihilfe.

Der Arbeitnehmerkontoauszug und der Versicherungsnachweis werden auf Basis der an die SOKA GERÜSTBAU gemeldeten Daten erstellt. Die darin enthaltenen Daten sind vom Arbeitgeber zu prüfen, und zwar

  • bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis bis Ende Februar des Folgejahres oder
  • bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens

Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass die Daten nicht stimmen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, der SOKA GERÜSTBAU die notwendigen Korrekturen mitzuteilen. Über die erfolgten Korrekturen ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu informieren, damit der Arbeitnehmer weiß, dass sich noch Veränderungen am Arbeitnehmerkontoauszug bzw. dem Versicherungsnachweis ergeben haben.

Der Arbeitnehmerkontoauszug sowie der Versicherungsnachweis werden online über das Arbeitnehmerportal der SOKA GERÜSTBAU zur Verfügung gestellt. Sollten Arbeitnehmer noch keinen Zugang zum Portal haben, können sie diesen unter Registrierung Online Service beantragen.

Sollten Arbeitnehmer nicht über die technische Möglichkeit verfügen, auf das Internet zuzugreifen, können sie das der SOKA GERÜSTBAU mitteilen. Dann erhalten sie den Arbeitnehmerkontoauszug bzw. den Versicherungsnachweis jeweils im Frühjahr eines Jahres für das vorangegangene Beschäftigungsjahr oder nach der Mitteilung über das Beschäftigungsende von der SOKA GERÜSTBAU postalisch zugesandt.

Für die Betriebe besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, die Kontoauszüge für ihre Arbeitnehmer im Online-Service zu erzeugen.

Die Funktionalität zur Erzeugung der Arbeitnehmerkontoauszüge bzw. der Versicherungsnachweise stehen im Online-Service für Betriebe nach wie vor zur Verfügung. Insofern können Betriebe den Arbeitnehmerkontoauszug nach wie vor erzeugen und den Arbeitnehmern aushändigen.

Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigungsdaten eines Monats bis spätestens zum 15. des Folgemonats an die SOKA GERÜSTBAU. Wenn die Daten EDV-technisch verarbeitet worden sind, sind sie auch auf dem Arbeitnehmerkontoauszug im Online-Service ersichtlich.

Beispiel: Der bis zum April erarbeitete Urlaubsanspruch ebenso wie der genommene Urlaub sind in der Regel spätestens ab Mitte Mai zu sehen.

Damit erkennbar ist, auf welchem Datenstand der Arbeitnehmerkontoauszug aufbaut, wird dies in der Kopfleiste des Arbeitnehmerkontoauszuges angezeigt.

Am Ende eines Kalenderjahres sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Arbeitnehmer und ggf. der neue Arbeitgeber davon ausgehen können, dass die Daten stimmen. Daher gibt es in diesen Fällen die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Daten in einer Zweimonatsfrist ab Jahresende bzw. Beschäftigungsende zu prüfen und ggf. eine Korrektur vorzunehmen. Über die erfolgten Korrekturen ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu informieren, damit der Arbeitnehmer weiß, dass sich noch Veränderungen am Arbeitnehmerkontoauszug ergeben haben.