Sozialkassenbeitrag

  • 24,1 % der Bruttolohnsumme
  • 19,6 % der Bruttolohnsumme bei Entsendebetrieben (Teilnahme nur am Urlaubskassenverfahren)

  • 20,00 € für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Leistungen der SOKA GERÜSTBAU für gewerbliche Arbeitnehmer

Dauer des Urlaubs                         30 Arbeitstage pro Kalenderjahr
HöheUrlaubsentgelt + zusätzliches Urlaubsgeld = Urlaubsgeld

11,40 % + 3,42 % = 14,82 %

14,82 % des beitragspflichtigen Bruttolohnes = Urlaubsgeld
Mindesturlaubsvergütung
bei Arbeitsausfällen

Ein Urlaubgeldanspruch ergibt sich auch

  • bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung, Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit
ArbeitgeberwechselWechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, werden die angesparten Urlaubsansprüche zum neuen Gerüstbau-Betrieb „mitgenommen“. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub dort nehmen.

Leistungen der
SOKA GERÜSTBAU
  • Erstattung des vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlten Urlaubs zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialaufwendungen in Höhe von 35 %
  • Entschädigung des Urlaubsgeldanspruchs durch Auszahlung an den Arbeitnehmer, wenn der Urlaub nicht als Freizeit genommen werden konnte (im zweiten Jahr nach Entstehung des Urlaubsanspruchs)
  • Abgeltung des Urlaubsgeldanspruchs gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn bestimmte Gründe vorliegen, z.B. bei endgültigem Ausscheiden aus dem Gerüstbauer-Handwerk, sofern der Arbeitnehmer nicht arbeitslos ist


Lohnzahlung  über                         
die Weihnachtstage,
Silvester und Neujahr

  • Vom 24. bis 26. Dezember sowie für den 31. Dezember und 1. Januar, sofern diese Tage auf einen Wochentag fallen
  • Lohnausgleichszahlungen in Höhe des Stundenlohnes für 7,8 Stunden pro Tag
  • Ersetzt den Anspruch auf die Feiertagszahlungen


Leistung der
SOKA GERÜSTBAU

  • Erstattung des vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlten Lohnausgleichs zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialauf­wendungen in Höhe von 35 %


Lohnersatz bei witterungs-
bedingtem Arbeitsausfall

  • Anspruch auf 75 % des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes bei witterungs­bedingtem Arbeitsausfall von mindestens einer Stunde
  • Zeitraum: Januar bis März und November bis Dezember
  • Maximal 150 Stunden pro Kalenderjahr
  • Ab der 151. witterungsbedingten Ausfallstunde kann der Betrieb Saison-Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen


Leistung der 
SOKA GERÜSTBAU
                                          

  • Erstattung des vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlten Überbrückungs­geldes zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialaufwendungen in Höhe von 35 %


Ausbildung
zum Gerüstbauer/
zur Gerüstbauerin
  • Dreijährige Ausbildung
  • Ausbildung in den Betrieben, unterstützt durch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU), z.B. für die Vermittlung des Trag- und Hängegerüstbaus
  • Berufsschulunterricht als Blockunterricht
  • Ausbildungszentren und Berufsschulen in Dortmund, Magdeburg/Berlin sowie in Weiterstadt/Groß-Gerau


Leistungen der 
SOKA GERÜSTBAU
                                          

  • Erstattung von 50 % der Ausbildungsvergütung vom vierten bis zum 24. Ausbildungsmonat an die Betriebe
  • Erstattung der Fahrtkosten zur Berufsschule und zur ÜLU
  • Unterbringung und Verpflegung während der Berufsschul- und ÜLU-Zeiten
  • Übernahme der Kosten der nach der öffentlichen Förderung verbleibenden ÜLU-Kosten
  • Übernahme der Prüfungsgebühren


Durchführung von
Fortbildungslehrgängen
in Kooperation mit
ausge­wählten
Handwerks­kammern
  • Fortbildung zum
    • Geprüften Gerüstbau-Monteur (zwei Wochen)
    • Geprüften Gerüstbau-Montageleiter (drei Wochen)
    • Fortbildung zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer (sechs Wochen)
  • Lehrgang zur Erlangung der Ausbildereignung (drei Wochen)
  • Vorbereitungslehrgang zur Externen Gesellen­prüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin (18 Wochen)

Zulassungsvoraussetzungen
  • Zeiten der Berufspraxis im Gerüstbauer-Handwerk
  • Für weiterführende Lehrgänge das Bestehen der Prüfung des vorhergehenden Lehrgangs
  • Bestehen des Eingangstests beim Lehrgang zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer
  • Eine bestimmte Vergütungshöhe


Leistungen der
SOKA GERÜSTBAU
                                          

  • Erstattung der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber für Zeiten des Lehrgangs:
    • Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin; Erstattung von 1.400,00 € pro Monat / 67,00 € pro Arbeitstag
    • Für sonstige Lehrgänge Erstattung des tatsächlichen Stundenlohnes
    • Jeweils zuzüglich eines Ausgleichs für Sozialaufwendungen in Höhe von 35 %
  • Erstattung der Fahrtkosten für die Anreise zum und vom Lehrgangsort sowie Wochenendheim­fahrten
  • Unterkunft und Verpflegung während des Lehrgangs
  • Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungs­gebühren


Arbeitszeit-
flexibilisierung

  • Zum Ausgleich von schwankenden Arbeitszeiten können Arbeitszeitkonten geführt werden
  • Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate
  • Arbeitnehmer können bis zu 150 Stunden Zeitguthaben oder bis zu 30 Minusstunden aufbauen


Leistung der 
SOKA GERÜSTBAU
                                          

  • Absicherung der Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz des Arbeitgebers


Leistungen der
SOKA GERÜSTBAU
                                          

  • Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes aufgrund der Meldedaten der Betriebe
  • Klärung vermeintlicher Mindestlohnverstöße
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden

Leistungen der SOKA GERÜSTBAU für gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer

Zahlung einer Renten- oder Hinterbliebenenbeihilfe

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Bezug
    • einer Altersrente oder einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    • einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt
  • Erfüllung von Wartezeiten, das sind Zeiten der
    • Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk
    • Ausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
    • Tätigkeit in anderen Baugewerken bis zu einer Dauer von 180 Monaten
    • Arbeitslosigkeit oder der Krankheit bis zu 30 Monaten


Leistungen der 
SOKA GERÜSTBAU

  • Monatliche Rentenbeihilfe
    • Vollbeihilfe in Höhe von 56,24 € bis 86,92 €
    • Teilbeihilfe aufgrund der Unverfallbarkeits­regelung in Höhe von 2,76 € bis zu 70,05 €
  • Einmalige Hinterbliebenenbeihilfe an die Witwe bzw. den Witwer in Höhe von 82,83 € bis zu 1.370,26 €


Aufbau einer Zusatzrente
  • Aufbau einer Zusatzrente durch Entgeltum­wandlung
  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25 % des umgewandelten Betrages
  • Versorgungsträger ist die Zusatzversorgungs­kasse des Baugewerbes AG