Fortbildungsangebote im Gerüstbauer-Handwerk

Die Anforderungen im Gerüstbauer-Handwerk an die Arbeitssicherheit und die Gerüstkonstruktionen werden immer höher. Der Fachkräftemangel ist spürbar und die einzelnen Arbeitnehmer haben sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen.

Um dieser Problematik zu begegnen und eine systematisch strukturierte Fortbildung - auch für Quereinsteiger - zu gewährleisten, haben die Tarifvertragsparteien die Durchführung einer modularen, aufeinander aufbauenden Fortbildung vereinbart. Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch ist jeweils das Bestehen der Prüfung des vorhergehenden Lehrgangs und der Einsatz in einer bestimmten Berufsgruppe. Die SOKA GERÜSTBAU wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Für die Qualifizierung gewerblicher Arbeitnehmer werden drei aufeinander aufbauende Fortbildungslehrgänge mit ansteigendem Qualifikationsniveau angeboten. Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten bestimmte Voraussetzungen:

 

Die Inhalte der Lehrgänge bauen aufeinander auf und orientieren sich an den jeweiligen Tätigkeitsprofilen der Berufsgruppen:

 

Geprüfter Gerüstbau-Monteur (Dauer: 2 Wochen)
 
  • Arbeitssicherheit, insbesondere Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Montagesicherheitsgeländer, Rettungsmöglichkeiten
    • Gerüstsysteme
    • Rahmen, Modul sowie Stahlrohr-Kupplung als Hilfskonstruktion
    • Bauteile, Gründung, Verankerung
    • Schutzgerüste
    • Gitterträger
  • Höhenzugangstechnik, insbesondere Bauaufzüge
  • Lagerung und Transport

 

Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter (Dauer: 4 Wochen)
 
  • Arbeitssicherheit
    • Rechtliche Grundlagen
    • Montageanweisung Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung
  • Gerüstsysteme
    • Fahrgerüste, Flächenorientierte Gerüste, (Einfache) Traggerüste,
    • Treppen
    • Verankerung und Gründung
    • Prüfung, Freigabe, Übergabe
    • Montageskizzen
  • Standsicherheit und Tragverhalten
    • Lasteinwirkungen
    • Verankerung und Gründung
    • Netze/Planen
  • Lagerung und Transport, insbesondere Erstellen von Materiallisten, Gewichtsermittlung, Ladungssicherung
  • Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen (VOB)
  • Personalführung

 

Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer (Dauer: 6 Wochen)
 
  • Arbeitssicherheit
    • Vertiefung rechtliche Grundlagen
    • Praktische Übungen
  • Gerüstsysteme
    • Dokumentation
    • Zugänge zu Gerüsten
    • Sonderkonstruktionen (Hängegerüste, Wetterschutzdächer, Traggerüste)
    • Praxis (SR, Gitterträger, Vermessungstechnik)
  • Lagerung und Transport
  • Standsicherheit/Tragverhalten
    • Berechnung Eigenlasten, Verkehrslasten, Windlasten mit Faustwerten
    • Verankerung bei verschiedenen Untergründen, Erarbeitung Sonderlösungen
    • Festlegung von Breiten- und Längenklassen
    • Gitterträgerbemessung
  • Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen (VOB)
    • Regelungen bei gestörtem Bauablauf
    • Verhalten in Konfliktsituationen
    • Regeln für komplizierte Aufmaße, Fallbeispiele
  • Personalführung
    • Aufgaben einer Führungskraft im Unternehmen
    • Mitarbeiterführung, -motivation und -beurteilung
    • Arbeits- und Tarifrecht

 

Zusätzlich werden zwei weitere Lehrgänge angeboten:

  • Der Lehrgang zur Erlangung der Ausbildereignung: Im dreiwöchigen Lehrgang kann der Nachweis der Ausbildereignung erworben werden. Das ist der formale Nachweis, dass Auszubildende vom Arbeitnehmer betreut werden können. Voraussetzung zur Teilnahme ist
    • für Gerüstbaugesellen zwei Jahre Berufspraxis mindestens als Gerüstbauer,
    • für Geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer ein weiteres Jahr Berufspraxis mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter.
  • Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Gewerbliche Arbeitnehmer des Gerüstbauer-Handwerks ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk oder einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf haben die Möglichkeit, die Gesellenprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin nachzuholen. Dafür wird ein Vorbereitungslehrgang angeboten, der 18 Wochen umfasst. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens viereinhalb Jahre Tätigkeiten des Gerüstbauer-Handwerks in Betrieben ausgeübt hat, die am Sozialkassenverfahren teilnehmen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen

Die Zulassung zu den Fortbildungslehrgängen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört beispielsweise, dass ein gewerblicher Arbeitnehmer eine gewisse Zeit im Gerüstbauer-Handwerk tätig sein muss, bevor er zum ersten Fortbildungslehrgang zugelassen wird. Für weiterführende Lehrgänge ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer die Prüfung des vorhergehenden Lehrgangs bestanden und zur Festigung des erlernten Wissens eine Praxiszeit in einer bestimmten Berufsgruppe absolviert haben muss.

Diese Voraussetzungen dienen somit einerseits dazu, dass Fortbildung systematisch erfolgt, und das System langfristig finanzierbar bleibt.

Zu einem Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur können gewerbliche Arbeitnehmer zugelassen werden, die

  • eine vierjährige Berufspraxis im Gerüstbau oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend zweijährige Berufspraxis im Gerüstbau nachweisen oder
  • die Ausbildung nach der Ausbildungsordnung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin absolviert haben, die Abschlussprüfung aber abschließend nicht bestanden haben, sofern die schriftlichen Leistungen mindestens mit der Note mangelhaft, die praktischen Prüfungen aber mit mindestens 75 Prozent bewertet wurden.

Der Arbeitnehmer muss die Berufspraxis als Gerüstbau-Werker oder in einer höherwertigen Berufsgruppe nachweisen, während der mindestens ein Sozialkassenbeitrag entrichtet wurde, der der Eingruppierung in die Berufsgruppe V (Gerüstbau-Werker) des jeweils gültigen Rahmentarifvertrages entspricht. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.

 

Bei Interesse bitte den Bewerbungsbogen herunterladen.

 

Zu einem Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montageleiter können gewerbliche Arbeitnehmer zugelassen werden, die

  • die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur an einer von der SOKA GERÜSTBAU zugelassenen Bildungseinrichtung bestanden haben und
  • anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis als Geprüfter Gerüstbau-Monteur oder einer höherwertigen Berufsgruppe nachweisen, während der mindestens ein Sozialkassenbeitrag entrichtet wurde, der der Eingruppierung in die Berufsgruppe IV (Gerüstbau-Monteur) des jeweils gültigen Rahmentarifvertrages entspricht. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.

Bei Interesse bitte den Bewerbungsbogen herunterladen.

 

Zu einem Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer können gewerbliche Arbeitnehmer zugelassen werden, die

  • die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montageleiter an einer von der SOKA GERÜSTBAU zugelassenen Bildungseinrichtung bestanden haben und anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis - mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Monteur - nachweisen, während der mindestens ein Sozialkassenbeitrag entrichtet wurde, der der Eingruppierung in die Berufsgruppe IV (Gerüstbau-Monteur) des jeweils gültigen Rahmentarifvertrages entspricht oder
  • die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin bestanden haben und anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis - mindestens als Gerüstbauer - nachweisen, während der mindestens ein Sozialkassenbeitrag entrichtet wurde, der der Eingruppierung in die Berufsgruppe III (Gerüstbauer) des jeweils gültigen Rahmentarifvertrages entspricht und
  • eine von der SOKA GERÜSTBAU genehmigte Eingangsprüfung bestanden haben.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.

Bei Interesse bitte den Bewerbungsbogen herunterladen.

Anspruch auf Leistungen der SOKA GERÜSTBAU wegen Teilnahme an einem Lehrgang nach der Ausbildereignungs-Verordnung haben gewerbliche Arbeitnehmer, die

  • die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer an einer von der SOKA GERÜSTBAU zugelassenen Bildungseinrichtung bestanden haben und anschließend mindestens ein Jahr - mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter - tätig waren oder
  • die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin bestanden haben und anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis - mindestens als Gerüstbauer - nachweisen.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.

Bei Interesse bitte den Bewerbungsbogen herunterladen.

Gewerbliche Arbeitnehmer des Gerüstbauer-Handwerks ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk oder einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf haben die Möglichkeit, die Prüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin nach § 45 Abs. 2 BBiG nachzuholen. Die Dauer des Vorbereitungslehrgangs beträgt 18 Wochen.

Anspruch auf Leistungen der SOKA GERÜSTBAU wegen Teilnahme an einem von der SOKA GERÜSTBAU anerkannten Vorbereitungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin hat, wer die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 BBiG erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitnehmer mindestens viereinhalb Jahre Tätigkeiten des Gerüstbauer-Handwerks in Betrieben ausgeübt hat, die dem Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge unterliegen.

Bei Interesse bitte den Bewerbungsbogen herunterladen.

Förderung der Fortbildung durch die SOKA GERÜSTBAU

Die Fortbildungsmaßnahmen werden von der SOKA GERÜSTBAU umfassend gefördert.

 

  • Erstattung der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber für Zeiten des Lehrgangs:
    • Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin; Erstattung von 1.400,00 Euro monatlich bzw. 67,00 Euro pro Arbeitstag.
    • Für die Fortbildung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur, zum Geprüften Gerüstbau-Montageleiter, zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer und die Erlangung der Ausbildereignung; Erstattung des tatsächlichen Stundenlohnes, acht Stunden pro Arbeitstag bzw. sieben Stunden an Freitagen.
    • Die Arbeitgeber erhalten eine Erstattung der Kosten der Lohnfortzahlung zuzüglich eines pauschalen Ausgleichs für die auf den Arbeitgeber entfallenden Sozialaufwendungen. Dieser beträgt 35 Prozent der an den Arbeitnehmer zu zahlenden Vergütung.
  • Erstattung der Fahrtkosten: Übernahme die Bahnfahrtkosten für Fahrten zum Lehrgangsort (An- und Abreise sowie Wochenendheimfahrten). Die Fahrtkosten werden den Teilnehmern in den Lehrgangsorten erstattet.
  • Unterkunft und Verpflegung in den Ausbildungszentren: Übernahme der Kosten für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie die Kosten der Unterbringung. Diese Kosten werden direkt mit den von der SOKA GERÜSTBAU beauftragten Bildungseinrichtungen abgerechnet.
  • Lehrgangsgebühren und Lernmittelkosten: Erstattung der notwendigen Lehrgangs-/Prüfungsgebühren an die überbetriebliche Ausbildungsstätte bzw. den jeweiligen Bildungsträger.

Lehrgangsorte

Die Fortbildungslehrgänge werden von Handwerkskammern im Auftrag der SOKA GERÜSTBAU durchgeführt, die über qualifizierte Dozenten und Ausbilder sowie die entsprechende Infrastruktur für die praktischen Teile der Ausbildung verfügen.

Berufsbildungs- und Technologiezentrum
Coburg der Handwerkskammer für Oberfranken

Hinterer Floßanger 1
96450 Coburg
Telefon: 09561 517-0
Telefax: 09561 517-63
www.hwk-oberfranken.de

btz-coburg(at)hwk-oberfranken.de

Bildungszentrum Hansemann der 
der Handwerkskammer Dortmund

Barbarastraße 7
44357 Dortmund-Mengede
Telefon: 0231 5493-851
Telefax: 0231 5493-860
www.hwk-dortmund.de

peter.kahl(at)hwk-do.de

njumii - Das Bildungszentrum des Handwerks der Handwerkskammer Dresden (Haus njumii 2)

Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Telefon: 0351 4640-514
Telefax: 0351 4640-34514
www.hwk-dresden.de

marion.nitzschner(at)hwk-dresden.de

Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ)
der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Rudolf-Diesel-Straße 30 
64331 Weiterstadt
Telefon: 069 97172-400 (Zentrale)
Telefax: 069 97112-499
www.hwk-rhein-main.de

reif(at)hwk-rhein-main.de

Metall- und Technologiezentrum
der Handwerkskammer Koblenz (Seminarwesen)

August-Horch-Straße 6-8
56070 Koblenz
Telefon: 0261 398-322
Telefax: 0261 398-988
www.hwk-koblenz.de

sandra.monschauer(at)hwk-koblenz.de

Überbetriebliches Ausbildungszentrum Magdeburg (ÜAZ)
der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e.V.

Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Telefon: 0391 28965-12
Telefax: 0391 28965-30
www.bauausbildung.de

weiterbildung-magdeburg(at)bauausbildung.de

Termine und Anmeldung

Die Fortbildungslehrgänge finden überwiegend im Winterhalbjahr statt, um den betrieblichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Termine werden jeweils im Sommer festgelegt.

Die Lehrgänge finden jeweils von November bis März statt. Über die Termine informiert die SOKA GERÜSTBAU per Rundschreiben im Sommer. Hierbei sind die definierten Zulassungsvoraussetzungen zu beachten.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Merkblätter stehen im Downloadbereich zur Verfügung. Alternativ können diese auch telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.