Über uns

Gerüstbau ist ein anspruchsvolles Handwerk. Jedes Gerüst ist einzigartig, weil es für eine bestimmte Aufgabe gebaut wird, zum Beispiel als Arbeitsplatz für Handwerker, als Schutzgerüste für Fußgänger oder zur Aufnahme von Lasten beim Betonieren. Häufig müssen Gebäude mit außergewöhnlicher Architektur eingerüstet werden. Erstellt werden Fassadengerüste, Hängegerüste, Traggerüste, Wetterschutzdächer oder Sonderkonstruktion wie zum Beispiel Bühnen und Tribünen. Diese vielfältigen Anforderungen fordern besondere Kenntnisse der Gerüstbauer: Das Gerüst muss so konstruiert, verankert oder ballastiert sein, dass es die vorgesehenen Lasten trägt und Kräften wie Sturm und Schnee standhalten kann. Die Gerüstmontage und -demontage ist harte körperliche Arbeit und unterliegt dem Wettereinfluss.

Diese besonderen Herausforderungen haben die Tarifvertragsparteien, der Bundesverband Gerüstbau e.V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, erkannt. Zu ihrer Bewältigung haben sie Tarifverträge geschlossen und am 12. Mai 1981 die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG gegründet.

Diese beiden Einrichtungen setzen folgende Aufgaben um:

  • Feiertagszahlung an Weihnachten, Silvester und Neujahr
  • Urlaubsgewährung und Urlaubsvergütung
  • Berufsausbildung und Berufsfortbildung
  • Absicherung von Arbeitszeitkonten
  • Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes
  • Ergänzende Leistungen zur gesetzlichen Rente bzw. Einmalzahlungen an Hinterbliebene

Wir sind Dienstleister für bundesweit mehr als 30.000 gewerbliche und 5.300 angestellte Arbeitnehmer in 3.000 Gerüstbau-Betrieben und für über 2.300 Rentner. Wir sorgen dafür, dass das soziale Gerüst der Branche tragfähig bleibt.