Ansprüche auf Altersversorgung
Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk sind auch heute noch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Arbeitnehmer anderer Branchen, besonders im Winterhalbjahr. Zudem führt die harte körperliche Arbeit dazu, dass viele Arbeitnehmer schon vor Beginn der Regelaltersgrenze Rentenleistungen in Anspruch nehmen müssen. Dies führt in vielen Fällen zu unterdurchschnittlichen gesetzlichen Renten.
Mit dem Beitrag, den die Arbeitgeber an die SOKA GERÜSTBAU zahlen, wird für alle Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung finanziert, die Rentenbeihilfe. Diese wird durch die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG gewährt.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, zusätzlich durch eine freiwillige Tarifliche Zusatzrente durch Entgeltumwandlung vorzusorgen, die durch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 25 Prozent gefördert wird.
Rentenbeihilfe der ZVK GERÜSTBAU
Für die Leistungsvoraussetzungen und die Beihilfehöhe sind die Wartezeiten entscheidend. Wartezeiten sind:
- Beschäftigungszeiten im Gerüstbauer-Handwerk
- Zeiten der nachgewiesenen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder einer gerüstbaufachbezogenen Berufsförderung zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit bis zu 30 Monaten
- Ausbildungsverhältnisse in einem Betrieb des Gerüstbauer-Handwerks
- Zeiten eines Ausbildungsverhältnisses oder Tätigkeitszeiten u.a. im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk, im Maler- und Lackiererhandwerk und dem Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk bis zu maximal 180 Monaten
Wenn ein Beihilfeempfänger oder ein Arbeitnehmer während seines Berufslebens stirbt, können die hinterbliebenen Ehepartner oder deren Kinder eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe erhalten, sofern sie eine gesetzliche Witwen-/Witwer- oder Waisenrente beziehen.

Die oben genannten Beihilfen werden zu 60 Prozent ohne zeitliche Befristung gewährt; 40 Prozent der Leistungen sind zeitlich befristet, zurzeit bis zum 31. Dezember 2026.
Die Rentenbeihilfen werden jeweils vierteljährlich für ein Quartal im Voraus ausgezahlt.
Bei Rentenbeihilfen bis zu 9,20 Euro pro Monat ist die Zusatzversorgungskasse berechtigt, die laufende Beihilfezahlung durch eine einmalige Zahlung abzufinden.
- Bei den Zusatzversorgungsleistungen handelt es sich um eine Altersvorsorgeleistung, die in der Anlage R zur Einkommenssteuererklärung einzutragen ist. Zur steuerlichen Berücksichtigung der Zusatzversorgungsleistungen erhalten die Beihilfeempfänger von der Zusatzversorgungskasse eine Leistungsmitteilung (Rentenbezugsmitteilung). Bei unveränderter jährlicher Leistung der Zusatzversorgungskasse behält diese Leistungsmitteilung Gültigkeit für die Folgejahre bis ggf. ein geänderter Jahresbetrag gezahlt wurde. In diesem Fall erhält der Beihilfeempfänger erneut eine entsprechende Leistungsmitteilung.
- Die Zusatzversorgungskasse informiert die gesetzliche Krankenkasse über die Rentenbeihilfe. Diese prüft, ob Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn der Versicherte neben der Rentenbeihilfe der Zusatzversorgungskasse weitere Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhält. Sollte die Pflicht zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bestehen, werden die Beiträge durch die Zusatzversorgungskasse – auch rückwirkend – einbehalten und der Krankenkasse überwiesen.
Die SOKA GERÜSTBAU bietet über ihren Online-Service für Arbeitnehmer die Möglichkeit, den bereits erworbenen Anspruch auf eine Rentenbeihilfe abzufragen. Zudem wird eine Prognose des Anspruchs auf Rentenbeihilfe unter der Annahme berechnet, dass Sie bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersrente im Gerüstbauer-Handwerk arbeiten. Sollten Sie nicht über einen Zugang zum Online-Service für Arbeitnehmer verfügen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 0611 7339-140.
Zudem nimmt die SOKA GERÜSTBAU an der DIGITALEN RENTENÜBERSICHT teil. Dort können Sie Ihre bestehenden und prognostizierten Ansprüche bei allen Anbietern gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung abfragen, auch die der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wesentliche Grundlagen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Gerüstbauer-Handwerk.
Tarifliche Zusatzrente der SOKA-BAU
Mit der Umsetzung des Tarifvertrages zur Regelung der Tariflichen Zusatzrente (TZR) besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit,
- eine attraktive, branchengestützte Altersvorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzubauen,
- Lohnnebenkosten zu sparen,
- qualifizierte Fachkräfte an das Unternehmen zu binden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich mit der tariflichen Zusatzrente
- zusätzlich zur gesetzlichen Rente und der tariflichen Rentenbeihilfe der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG ergänzende Ansprüche auf Altersversorgung aufbauen,
- steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile nutzen.
Anbieter zur Umsetzung dieses Tarifvertrages ist die SOKA-BAU in Wiesbaden. SOKA-BAU bietet insbesondere folgende Vorteile:
- persönliche Beratung vor Ort
- Erfahrung und Kompetenz in der Beratung der betrieblichen Altersvorsorge
- ein auf die Belange der Bauwirtschaft ausgerichtetes Produkt
- keinerlei Provisionen
Ein solches Altersversorgungsprodukt einzuführen und zu verwalten verursacht Kosten, die durch die Beiträge zu finanzieren sind. Je mehr Arbeitnehmer ein solches Produkt abschließen, desto geringer sind die Verwaltungskosten je Vertrag. Da das Gerüstbauer-Handwerk ein kleines Gewerk ist wurde auf das für die Bauwirtschaft entwickelte Angebot der SOKA-BAU zurückgegriffen.
Die Entgeltumwandlung ist eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer Altersversorgungszusage.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.soka-bau.de/arbeitnehmer/leistungen/rente/baurente-zukunftplus
Die SOKA-BAU hat in den verschiedenen Regionen Deutschlands ein Netz an Ansprechpartnern, die Arbeitnehmer oder Betriebe vor Ort kostenfrei beraten.
Ihren persönlichen Ansprechpartner von SOKA-BAU für Ihre Region bzw. Ihren Betrieb finden Sie hier.

