Tarifverträge

Rechtliche Grundlage der Aufgaben der SOKA GERÜSTBAU sind Tarifverträge des Gerüstbauer-Handwerks. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind diese für alle vom Geltungsbereich erfassten Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtsverbindlich, unabhängig davon, ob diese dem Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft angehören.

Hinweis: Die Tarifverträge Regelung der Tariflichen Zusatzrente (TZR), Regelung der Löhne im Gerüstbauer-Handwerk und Regelung der Ausbildungsvergütung sind nicht allgemeinverbindlich, d.h. gelten unmittelbar nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer.