Allgemeine Informationen zum Thema Altersvorsorge

Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk sind auch heute noch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Arbeitnehmer anderer Branchen, besonders im Winterhalbjahr. Zudem führt die harte körperliche Arbeit dazu, dass viele Arbeitnehmer schon vor Beginn der Regelaltersgrenze Rentenleistungen in Anspruch nehmen müssen. Dies führt in vielen Fällen zu unterdurchschnittlichen gesetzlichen Renten.

Die Tarifvertragsparteien haben dies frühzeitig erkannt und eine überbetriebliche zusätzliche Altersversorgung vereinbart. Diese wird von der Zusatzversorgungskasse gewährt. Diese Leistung wird durch einen Teil des Beitrags finanziert, den die Arbeitgeber an die SOKA GERÜSTBAU zahlen.

Die Zusatzversorgungskasse gewährt:

  • Beihilfen zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beihilfen zur Rente der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v. H. vorliegt
  • Beihilfe zur gesetzlichen Witwen-, Witwer-, Waisen- und Halbwaisenrente

Voraussetzung und Höhe der Rentenbeihilfe ist die erreichte Wartezeit im Gerüstbauer-Handwerk. Die monatliche Rentenbeihilfe beträgt zwischen 2,76 Euro und 86,92 Euro. Die einmalige Hinterbliebenenbeihilfe beträgt zwischen 82,83 Euro und 1.370,26 Euro.

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