Allgemeine Informationen zum Thema Fortbildung

Die Anforderungen im Gerüstbauer-Handwerk an die Arbeitssicherheit und die Gerüstkonstruktionen werden immer höher. Der Fachkräftemangel ist spürbar und die einzelnen Arbeitnehmer haben sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen. Um dieser Problematik zu begegnen und eine systematisch strukturierte Fortbildung - auch für Quereinsteiger- zu gewährleisten, haben die Tarifvertragsparteien die Durchführung einer modularen, aufeinander aufbauenden Fortbildung vereinbart. Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch ist jeweils das Bestehen der Prüfung des vorhergehenden Lehrgangs und der Einsatz in einer bestimmten Berufsgruppe. Die SOKA GERÜSTBAU wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Für die Qualifizierung gewerblicher Arbeitnehmer werden drei aufeinander aufbauende Fortbildungslehrgänge mit ansteigendem Qualifikationsniveau angeboten. Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten bestimmte Voraussetzungen:

 

Zusätzlich werden zwei weitere Fortbildungslehrgänge angeboten:

  • Der Lehrgang zur Erlangung der Ausbildereignung: Im dreiwöchigen Lehrgang kann der Nachweis der Ausbildereignung erworben werden. Das ist der formale Nachweis, dass Auszubildende vom Arbeitnehmer betreut werden können. Voraussetzung zur Teilnahme ist
    • für Gerüstbaugesellen zwei Jahre Berufspraxis mindestens als Gerüstbauer,
    • für Geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer ein weiteres Jahr Berufspraxis mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter.
  • Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Gewerbliche Arbeitnehmer des Gerüstbauer-Handwerks ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk oder einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf haben die Möglichkeit, die Gesellenprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin nachzuholen. Dafür wird ein Vorbereitungslehrgang angeboten, der achtzehn Wochen umfasst. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens viereinhalb Jahre Tätigkeiten des Gerüstbauer-Handwerks in Betrieben ausgeübt hat, die am Sozialkassenverfahren teilnehmen.

Mehr zu der Berufsfortbildung im Gerüstbauer-Handwerk erfahren Sie hier.