Betriebsanmeldung
Am Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk nehmen bundesweit mehr als 3.000 Gerüstbau-Betriebe mit über 30.000 gewerblichen und 5.300 angestellten Arbeitnehmern teil. Wer zur Teilnahme berechtigt und verpflichtet ist, ist durch allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie das Arbeitnehmerentsendegesetz geregelt.
Am Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk nehmen alle inländischen Betriebe teil, die vom Geltungsbereich der Tarifverträge des Gerüstbauer-Handwerks erfasst werden.
Die Tarifverträge wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitgeber im Gerüstbau-Handwerk haben als überwiegenden Betriebszweck somit folgende Tätigkeit:
- Erstellen von Gerüsten oder Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik mit eigenem oder fremdem Material, einschließlich der zugehörigen Vor- und Nacharbeiten
- Anbringen von Netzen und Planen an Gerüsten
- Bauen von temporären Bühnen- und Tribünenkonstruktionen
- Verleihen von Gerüstmaterial
- Betreiben der Gerüstbaulogistik (Lagerung, Wartung, Reparatur, Ladung und Transport)
- Durchführen der kaufmännischen und/oder organisatorischen Verwaltung, dem Transport von Gerüstmaterial, dem Vertrieb, Planungsarbeiten, Laborarbeiten oder Prüfarbeiten, sofern dies im Rahmen eines bestehenden Zusammenschlusses mit Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks erfolgt
Selbstständige Betriebsabteilungen sowie Gesamtheiten von Arbeitnehmern gelten im Sinne des Tarifvertrages ebenfalls als sozialkassenpflichtige Einheit.
Gerne prüfen wir, ob Ihr Betrieb zum Geltungsbereich gehört. Bitte rufen Sie uns an.
Für einen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ausland, dessen Arbeitnehmer gerüstbaugewerbliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen, gilt nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dass folgende Bestimmungen auch für die entsandten Arbeitnehmer zutreffen:
- Tarifvertragliche Urlaubsregelungen
- Teilnahmeverpflichtung an einem Urlaubskassenverfahren
- Einhaltung des Mindestlohns
Entsendebetriebe nehmen daher am Sozialkassenverfahren im Hinblick auf die Bestimmungen zum Urlaub teil. Da Entsendebetriebe aber sonstige Leistungen der SOKA GERÜSTBAU wie z.B. die Aus- und Fortbildung nicht in Anspruch nehmen können, entrichten sie nur den auf das Urlaubsausgleichsverfahren entfallenden Beitragsteil.
Die Formulare zur Betriebsanmeldung für ausgewählte Sprachen finden Sie unter Downloads.
Damit die Betriebsanmeldung bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Stammblatt
- Fragebogen zur Betriebstätigkeit
- Anmeldeantrag für die Nutzung des Online-Services
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerksrolleneintragung (Handwerkskarte)
- Kopie des Handelsregisterauszuges und Kopie des Gesellschaftsvertrages
Die Unterlagen können alternativ per Post, Telefax oder E-Mail an die SOKA GERÜSTBAU gesendet werden.
- Postanschrift: Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Postfach 5125, 65041 Wiesbaden
- Telefax: 0611 7339-100
- E-Mail: info(at)sokageruest.de
Wenn Sie Fragen zur Betriebsanmeldung haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.
Nach Prüfung der Unterlagen kontaktieren wir Sie umgehend. Wir übermitteln Ihnen u.a. die Betriebskontonummer, die den Betrieb für die gesamte Dauer der Verfahrensabwicklung kennzeichnet.
Gerne erfassen wir Ihr Lohnbüro/Steuerbüro etc. als bevollmächtigte Stelle zur Führung der Korrespondenz bzw. zur Abgabe von Erklärungen. Hierzu benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Vollmacht. Ein von uns bereitgestelltes Formular finden Sie hier: Steuerberatervollmacht