Betriebsberatung und Revision

Die Betriebsberatung informiert individuell und umfassend vor Ort über das Sozialkassenverfahren und führt Betriebs- und Geltungsbereichsprüfungen durch. Die Abteilung ist zudem zuständig für die Mindestlohnkontrolle sowie die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Weiterhin ist sie Schnittstelle zu den Hauptzollämtern.

Im Rahmen von Betriebsberatungen wird in den Betrieben bzw. in den von den Betrieben ermächtigten Steuerbüros über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk informiert. Die Betriebsberater erläutern auf Wunsch:

  • die tariflichen Bestimmungen für die Berechnung des Urlaubsanspruches der gewerblichen Arbeitnehmer, des Lohnausgleichs, die Erstattung der Ausbildungsvergütung, der Lohnfortzahlung bei Berufsfortbildung, des Ausgleichs für die auf die Arbeitgeber entfallenden Sozialaufwendungen und die Absicherung der Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz
  • die Höhe und Berechnung der Sozialkassen- und der Angestelltenbeiträge
  • die Regeln für die Abwicklung des Sozialkassenverfahrens einschließlich der bestehenden Meldemöglichkeiten
  • die Verfallfristen für Erstattungsansprüche gegenüber der SOKA GERÜSTBAU
  • die Leistungen in der Berufsbildung
  • die Förderungsvoraussetzungen für die Lehrgänge in der Berufsfortbildung
  • die Zusatzversorgung (Wartezeiten, Beihilfen usw.)

Seminare zum Sozialkassenverfahren werden durchgeführt:

  • sofern ausreichende Anmeldungen vorliegen, um mehrere Seminare im Bundesgebiet durchzuführen
  • bei tarifvertraglichen Veränderungen, die sich auch auf das Sozialkassenverfahren auswirken

Darüber hinaus ist geplant, zukünftig Webinare rund um die Thematiken der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes durchzuführen.

Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Firma (Name, Adresse), der Angabe der Betriebskontonummer(n) unter der E-Mail-Adresse seminare(at)sokageruest.de und ggf. der Angabe des gewünschten Themengebietes an.

Ziel ist, die Seminare möglichst nah an Ihrem Betriebsstandort durchzuführen. Dies ist aber von der Teilnehmerzahl abhängig. Daher lassen sich längere Anreisezeiten nicht immer vermeiden.

Die SOKA GERÜSTBAU ist berechtigt, Betriebsprüfungen vorzunehmen. Dies ist wie bei der Prüfung der Sozialversicherung notwendig, da das Verfahren auf den Meldungen des Betriebs basiert. Bei der Prüfung ist dem Beauftragten der SOKA GERÜSTBAU vor Ort Einsicht in die für die Durchführung des Sozialkassenverfahrens notwendigen Unterlagen zu gewähren und ihm Auskunft durch eine sachkundige Person zu erteilen. Im Wesentlichen wird dabei überprüft, ob die gegenüber der SOKA GERÜSTBAU abgegebenen Beitragsmeldungen und -zahlungen sowie die angeforderten Erstattungen mit den Lohnunterlagen übereinstimmen.

Eine wichtige Aufgabe der Betriebsberatung/Revision ist auch, Wissen zu vermitteln, um Fehler in Zukunft zu vermeiden. Auf Wunsch des Arbeitgebers/Steuerberaters wird nach Beendigung der Prüfung ein Abschlussgespräch geführt. Außerdem erhält der Arbeitgeber einen schriftlichen Prüfungsbericht.

Sofern sich Unterlagen auf Datenträgern befinden, muss dem Prüfer ein geeignetes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Unterlagen am Prüfungstag in Papierform vorliegen. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:

  • Lohn- und Gehaltskonten
  • Einzellohnabrechnungen
  • Jahres- oder Monatslohnjournale
  • Verträge über die betriebliche Altersversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer
  • Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitsverträge zur Feststellung des Status (gewerblich/kaufmännisch) eines Mitarbeiters
  • Stundenaufzeichnungen (Stundenzettel, Wochenbericht o.ä.)
  • Gesellschaftsvertrag (nur bei Kapitalgesellschaften)
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaften
  • Arbeitszeitkonten
  • Sachkonten der Buchhaltung
  • Kassenbuch
  • Auszahlungsbelege (Kassen-, Bankauszüge)
  • Abrechnungsunterlagen für Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) und Kurzarbeitergeld (Kug)
  • Meldungen an die Krankenkassen
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • alle Eingangsrechnungen von Nachunternehmern (kreditorischen Rechnungen)

Für die Kontrolle des Mindestlohnes sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich

  • die Stundenaufzeichnungen der Arbeitnehmer erweitert um Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen, sonstige bezahlte Stunden, die Art der Arbeit sowie die Arbeitsverträge

zur Prüfung vorzulegen.

§ 23 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk ist die Rechtsgrundlage für die Betriebsprüfungen der SOKA Gerüstbau. Das tarifliche Prüfrecht sowie die von dem Betrieb/Steuerbüro vorzulegenden Unterlagen wurde durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 14 Sa 27/89) bestätigt und konkretisiert.