Tarifliche Zusatzrente gegen Entgeltumwandlung
Das Betriebsrentengesetz sieht neben der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung vor. Unter anderem hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Arbeitsentgelts für die Altersversorgung zu verwenden (Entgeltumwandlung). Damit kann jeder Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente und der tariflichen Rentenbeihilfe eigenverantwortlich einen ergänzenden Anspruch auf Altersversorgung aufbauen.
Um dies zu fördern, haben die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk einen Tarifvertrag zur Regelung der Tariflichen Zusatzrente (TZR) geschlossen. Dieser sieht auch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 25 Prozent des durch den Arbeitnehmer umgewandelten Entgeltes vor.
Mit der Umsetzung des Tarifvertrages zur Regelung der Tariflichen Zusatzrente (TZR) besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit,
- eine attraktive, branchengestützte Altersvorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzubauen,
- Lohnnebenkosten zu sparen,
- qualifizierte Fachkräfte an das Unternehmen zu binden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich mit der tariflichen Zusatzrente
- zusätzlich zur gesetzlichen Rente und der tariflichen Rentenbeihilfe der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG ergänzende Ansprüche auf Altersversorgung aufbauen,
- steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile nutzen.
Anbieter zur Umsetzung dieses Tarifvertrages ist die SOKA-BAU in Wiesbaden. SOKA-BAU bietet insbesondere folgende Vorteile:
- persönliche Beratung vor Ort
- Erfahrung und Kompetenz in der Beratung der betrieblichen Altersvorsorge
- ein auf die Belange der Bauwirtschaft ausgerichtetes Produkt
- keinerlei Provisionen
Ein solches Altersversorgungsprodukt einzuführen und zu verwalten verursacht Kosten, die durch die Beiträge zu finanzieren sind. Je mehr Arbeitnehmer ein solches Produkt abschließen, desto geringer sind die Verwaltungskosten je Vertrag. Da das Gerüstbauer-Handwerk ein kleines Gewerk ist wurde auf das für die Bauwirtschaft entwickelte Angebot der SOKA-BAU zurückgegriffen.
Die Entgeltumwandlung ist eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer Altersversorgungszusage.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.soka-bau.de/arbeitnehmer/leistungen/rente/baurente-zukunftplus
Die SOKA-BAU hat in den verschiedenen Regionen Deutschlands ein Netz an Ansprechpartnern, die Arbeitnehmer oder Betriebe vor Ort kostenfrei beraten.
Ihren persönlichen Ansprechpartner von SOKA-BAU für Ihre Region bzw. Ihren Betrieb finden Sie hier.