Tarifliche Zusatzrente gegen Entgeltumwandlung
Das Betriebsrentengesetz sieht neben der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung vor. Unter anderem hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Arbeitsentgelts für die Altersversorgung zu verwenden (Entgeltumwandlung). Damit kann jeder Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente und der tariflichen Rentenbeihilfe eigenverantwortlich einen ergänzenden Anspruch auf Altersversorgung aufbauen.
Um dies zu fördern, haben die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk einen Tarifvertrag zur Regelung der Tariflichen Zusatzrente (TZR) geschlossen. Dieser sieht auch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 25 Prozent des durch den Arbeitnehmer umgewandelten Entgeltes vor.
