Beitrag

Die SOKA GERÜSTBAU erbringt auf Grundlage von Tarifverträgen eine Vielzahl von Leistungen für Betriebe und Beschäftigte im Gerüstbauer-Handwerk. Finanziert werden diese Leistungen durch tarifvertraglich festgelegte Beitragszahlungen, die von den Gerüstbau-Betrieben monatlich an die SOKA GERÜSTBAU abgeführt werden. Diese Beiträge sind so festgelegt, dass die Leistungen von der SOKA GERÜSTBAU daraus finanziert werden können.

Der Sozialkassenbeitrag zur Finanzierung der Leistungen beträgt für

Inlandsbetriebe

  • 24,1 Prozent der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer des Betriebes und
  • für jeden technischen/kaufmännischen Angestellten 20,00 Euro für jeden vollen Monat eines Beschäftigungsverhältnisses

Entsendebetriebe

(Betriebe mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer für Gerüstbauarbeiten nach Deutschland entsenden)

  • 19,6 Prozent der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer des Betriebes

Entsendebetriebe nehmen nur am Urlaubskassenverfahren teil. Sie haben keinen Anspruch auf weitere Leistungen. Für sie gilt daher ein reduzierter Beitrag.

Sozialkassenbeitrags-Rechner

Bitte wählen Sie Ihre Betriebsart
Inlandsbetrieb
Entsendebetrieb
Steuerpflichtige Bruttolohnsumme gewerblicher Arbeitnehmer (in €):
Anzahl der kaufmännischen oder technischen Angestellten
Sozialkassenbeitrag

=

Winterbeschäftigungs-Umlage

=

Die Winterbeschäftigungs-Umlage beträgt 1,9 Prozent der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.

Die SOKA GERÜSTBAU zieht im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit auch die Winterbeschäftigungs-Umlage ein. Mit dieser Umlage werden die Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit finanziert, zum Beispiel das Saison-Kurzarbeitergeld.

Sie ist bei allen Inlandsbetrieben zu erheben, die der Verordnung über Betriebe des Baugewerbes unterliegen.

Sozialkassenbeitrags-Rechner

Bitte wählen Sie Ihre Betriebsart
Inlandsbetrieb
Steuerpflichtige Bruttolohnsumme gewerblicher Arbeitnehmer (in €):
Anzahl der kaufmännischen oder technischen Angestellten
Sozialkassenbeitrag

=

Winterbeschäftigungs-Umlage

=

 

Der Sozialkassenbeitrag ist auf folgendes Konto der SOKA GERÜSTBAU zu überweisen:

Institut:

Commerzbank AG, Wiesbaden

IBAN:

DE 57 5104 0038 0512 7618 00

BIC:

COBA DE FF XXX

 

Die Winterbeschäftigungs-Umlage ist auf folgendes Konto der SOKA GERÜSTBAU zu überweisen:

Institut:

Commerzbank AG, Wiesbaden

IBAN:

DE 63 5104 0038 0512 7485 00

BIC:

COBA DE FF XXX

Hinweis: Die Überweisung des Sozialkassenbeitrages und der Winterbeschäftigungs-Umlage erfolgt auf getrennte Konten, da die Winterbeschäftigungs-Umlage Treuhandgeld ist. 

Die Beiträge sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig. Wird die Zahlungsfrist versäumt, fallen - ohne weitere Mahnung - Verzugszinsen an.

Hinweis zur Abgabe der Beitragsmeldung

Die Abgabe der Beitragsmeldung ist verpflichtend, auch wenn im Meldemonat keine Arbeitnehmer beschäftigt werden bzw. wenn aus sonstigen Gründen keine Bruttolohnsumme angefallen ist. In diesen Fällen ist der Bruttolohn in der Beitragsmeldung mit 0,00 Euro anzugeben bzw. eine Fehlanzeige zu melden.

Zahlwege

Die SOKA GERÜSTBAU erbringt auf der Grundlage von Tarifverträgen Leistungen, die mit Auszahlungen an Betriebe oder Arbeitnehmer verbunden sind. Zur Finanzierung der Leistungen erhält sie Beiträge. Dies ist mit Zahlungen von den Betrieben an die SOKA GERÜSTBAU und umgekehrt verbunden. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Soweit nichts Anderes gewünscht ist, werden Zahlungen per Überweisung vorgenommen. Die Betriebe überweisen den Sozialkassenbeitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage auf die Konten der SOKA GERÜSTBAU. Die SOKA GERÜSTBAU überweist ihrerseits Erstattungen auf die vom Betrieb angegebene Kontoverbindung.

Damit die Zahlungen richtig zugeordnet werden können, ist stets darauf zu achten, dass im Verwendungszweck der Überweisungen immer folgende Angaben vorhanden sind:

  • Betriebskontonummer
  • Meldemonat (MM/JJJJ)

 

Der Sozialkassenbeitrag ist auf folgendes Konto der SOKA GERÜSTBAU zu überweisen:

Institut:

Commerzbank AG, Wiesbaden

IBAN:

DE 57 5104 0038 0512 7618 00

BIC:

COBA DE FF XXX

 

Die Winterbeschäftigungs-Umlage ist auf folgendes Konto der SOKA GERÜSTBAU zu überweisen:

Institut:

Commerzbank AG, Wiesbaden

IBAN:

DE 63 5104 0038 0512 7485 00

BIC:

COBA DE FF XXX

Hinweis: Die Überweisung des Sozialkassenbeitrages und der Winterbeschäftigungs-Umlage erfolgt auf getrennte Konten, da die Winterbeschäftigungs-Umlage Treuhandgeld ist. 

Der Arbeitgeber kann - auf Antrag - am SEPA-Firmenlastschriftverfahren teilnehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich oder telefonisch an die SOKA-GERÜSTBAU.

Das Lastschriftverfahren setzt voraus, dass der SOKA GERÜSTBAU ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zum Einzug der Sozialkassenbeiträge und der Winterbeschäftigungs-Umlage erteilt wird. In diesem Fall ist mit der fristgerechten Abgabe der monatlichen Meldung und Einlösung der Lastschrift die Verpflichtung des Arbeitgebers erfüllt.

Die SOKA GERÜSTBAU saldiert die fälligen Erstattungen in den Bereichen Urlaubsgeld, Überbrückungsgeld und Lohnausgleich mit dem fälligen Sozialkassenbeitrag und zieht die Differenz ein bzw. erstattet ein Guthaben. Auch die Winterbeschäftigungs-Umlage wird per Lastschrift eingezogen.

Hinweis: Ein SEPA-Firmenlastschriftmandat setzt ein Arbeitgeberkonto bei einer in Deutschland tätigen Bank voraus.

Eine Saldierung ist nur für Betriebe möglich, die der SOKA GERÜSTBAU ein gültiges SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt haben.

Im monatlichen Saldierungsverfahren wird die Differenz zwischen Beitrag und Erstattungen abgerechnet:

  • Wenn die Erstattungsforderungen in den Bereichen Urlaubsgeld, Überbrückungsgeld und Lohnausgleich geringer sind als der Sozialkassenbeitrag, wird die Differenz von der SOKA GERÜSTBAU per Firmenlastschrift zum Fälligkeitstermin eingezogen.
  • Sind die Erstattungen höher als die fälligen Beitragsforderungen, kommt der übersteigende Betrag zur Auszahlung an den Betrieb.

Eine Saldierung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Ein SEPA-Firmenlastschriftmandat für den Sozialkassenbeitrag und die Winterbeschäftigungs-Umlage wurde erteilt.
  • Alle fälligen Meldungen liegen vor.
  • Die Erstattungsforderungen sind als berechtigt geprüft.

Betriebe, die durch die SOKA GERÜSTBAU ihre Beiträge einziehen lassen, haben unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. vollständige Meldungen, ausgeglichenes Beitragskonto, ein von der SOKA-GERÜSTBAU erteiltes SEPA-Mandat) die Möglichkeit, ihre Erstattungen in den Bereichen Urlaubsgeld, Lohnausgleich und Überbrückungsgeld direkt über ihre Hausbank zu Lasten der SOKA GERÜSTBAU einzuziehen. Soweit ein Betrieb die Teilnahme an diesem gegenseitigen Lastschriftverfahren beantragt, nimmt die SOKA GERÜSTBAU keine Saldierung vor.