Nähere Informationen u.a. zur Berechnung und zum Erstattungsverfahren des Sommerausfallgeldes finden Sie in unserem Rundschreiben Nr. 1/2026 sowie auf unserer Internetseite unter Arbeitgeber -> Leistungen -> Sommerausfallgeld bzw. Arbeitnehmer -> Sommerausfallgeld.
Die Veränderung des pauschalen Sozialaufwandsersatzes betrifft das Urlaubsgeld und den Lohnausgleich. Dieser wird auf 32 Prozent angepasst.