Rundschreiben Nr. 6/2022 (Beitragspflicht der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung):

Zum Ausgleich der aktuellen Preissteigerungen ermöglicht der Gesetzgeber eine steuer-, sozialversicherungs- und sozialkassenbeitragsfreie Sonderzahlung an Arbeitnehmer. Das Rundschreiben enthält weitere Hinweise.