Rundschreiben Nr. 4/2021 (Tarifvertragliche Änderungen ab dem 1. April 2021):

Zum 1. April 2021 treten tarifvertragliche Änderungen in Kraft. Die wichtigste Veränderung ist die Ablösung des tariflichen Überbrückungsgeldes ab dem Winter 2021/22. Daraus folgen einige Veränderungen im Sozialkassenverfahren.