Rundschreiben Nr. 2/2023 (Mindestlohnanhebung zum 1. Oktober 2023 und 1. Oktober 2024, Anhebung der Ausbildungsvergütung zum 1. Oktober 2023):

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich in den Verhandlungen am 1. August 2023 auf einen neuen Mindestlohntarifvertrag und einen neuen Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütung verständigt.