Die Anhebung des Mindestlohnes ab dem 1. August 2020 auf 12,20 Euro je geleisteter Arbeitsstunde wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Verordnung vom
24. Februar 2021 allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.
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