Rundschreiben Nr. 2/2022 (Beitragspflicht der Energiepreispauschale - Inlandsbetriebe):

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ist eine Leistung des Staates, die von den Arbeitgebern an die Arbeitnehmer, überwiegend im September 2022, auszuzahlen ist. Darauf wird kein Sozialkassenbeitrag und keine Winterbeschäftigungs-Umlage erhoben.