Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ist eine Leistung des Staates, die von den Arbeitgebern an die Arbeitnehmer, überwiegend im September 2022, auszuzahlen ist. Darauf wird kein Sozialkassenbeitrag und keine Winterbeschäftigungs-Umlage erhoben.
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