Rundschreiben Nr. 1/2022 (Neue Regelung zur Mindesturlaubsvergütung ab dem 1. Januar 2022 - Inlandsbetriebe):

Ab dem Urlaubsjahr 2022 werden die Urlaubsansprüche für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit außerhalb der Lohnfortzahlung sowie für Saison-Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld anders ermittelt.