Rundschreiben Nr. 7/2021 (Mindestlohnanhebung zum 1. Oktober 2021 und 1. Oktober 2022):

Die Anhebung des Mindestlohnes ab dem 1. Oktober 2021 auf 12,55 Euro je geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Oktober 2022 auf 12,85 Euro je geleisteter Arbeitsstunde wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Verordnung vom 22. September 2021 allgemeinverbindlich erklärt.

Damit ist der Mindestlohntarifvertrag von allen Betrieben einzuhalten, die im Gerüstbauer-Handwerk tätig sind. Er gilt ebenfalls für alle ausländischen Gerüstbaufirmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.