In einer Pressemitteilung der Bundesregierung am 17. Juli 2013 wurde bekannt gegeben, dass durch die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ab dem 1. August 2013 für alle Beschäftigten im Gerüstbauer-Handwerk auf Baustellen in der Bundesrepublik ein Mindestlohn von 10,00 € pro Stunde gilt. Nach der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird die Sozialkasse die Gerüstbaubetriebe ausführlich informieren.