Berufsbild Gerüstbauer/Gerüstbauerin

Gerüstbauer/Gerüstbauerin ist ein attraktiver Ausbildungsberuf mit Perspektive. Die Ausbildung erfolgt in den Betrieben sowie den Ausbildungszentren und Berufsschulen in Dortmund, Magdeburg/Berlin sowie in Weiterstadt/Groß-Gerau.

Gerüstbauer/Gerüstbauerin ist nicht nur ein körperlich anspruchsvoller Beruf. Auch der Kopf ist gefordert: Um ein Gerüst fachgerecht zu planen und zu bauen, muss eine Konstruktion an die Gebäude angepasst werden, der Nutzungszweck eines Gerüstes beachtet, Tragfähigkeiten berechnet und Sicherheitsaspekte für den Gerüstersteller und den Gerüstnutzer berücksichtigt werden.

Der Gerüstbau ist daher als Vollhandwerk anerkannt und der Beruf Gerüstbauer/Gerüstbauerin ist seit 1991 ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer zunächst zweijährigen Ausbildungsdauer. 1998 wurde das Gerüstbauer-Handwerk als Vollhandwerk in die Anlage A der Handwerksordnung eingetragen. Der Grundstein für die dreijährige duale Ausbildung war damit gelegt. Seither ist auch die bestandene Prüfung zum Gerüstbaumeister bzw. zur Gerüstbaumeisterin grundsätzlich Voraussetzung zur Ausübung des Gerüstbauer-Handwerks bzw. zur Führung eines Betriebes.


Gerüstbauer - ein attraktiver Ausbildungsberuf mit Perspektive

  • anerkannte berufliche Qualifikation
  • fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft und Recht
  • abwechslungsreiche Teamarbeit
  • Ausbildung zum Meister als staatlich anerkannte Fortbildung
  • reelle Chancen für eine berufliche Selbstständigkeit


Ausbildungszeit: 3 Jahre

  • davon ca. 39 Wochen Berufsschulunterricht
  • davon ca. 77 Wochen Ausbildung im Betrieb
  • davon 25 Wochen überbetriebliche Ausbildungszeit
  • die überbetriebliche Ausbildung und die theoretische Ausbildung in den Berufsschulen erfolgt blockweise an einer der drei Ausbildungsstätten bzw. Berufsschulen, wobei die Auszubildenden im Internat oder im Hotel untergebracht werden
  • die Ausbildungszentren und Berufsschulen befinden sich in Dortmund, Magdeburg/Berlin sowie in Weiterstadt/Groß-Gerau


Inhalte der Ausbildung sind insbesondere:

  • Auf-, Um- und Abbauen von Arbeits-, Schutz-, Traggerüsten, Sonderkonstruktionen und beweglichen Arbeitsplattformen an diversen Objekten und Orten
  • selbstständige Arbeitsausführung auf Basis von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken
  • Planung und Koordination von Arbeitsabläufen
  • Einrichten von Arbeitsstellen
  • eigenständige Maßnahmen ergreifen zur Sicherheit, zum Gesundheits- sowie Umweltschutz
  • unentwegte Überprüfung auf einwandfreies Arbeiten
  • Dokumentation, Qualitätssicherung und Leistungsberechnung
  • Bedienung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen

Ausbildungsstandorte

Aufgrund der Größe des Gerüstbauer-Handwerks, der Anzahl der Auszubildenden und der notwendigen Spezialisierung der Lehrer findet der Berufsschulunterricht und die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung blockweise an einer der drei Ausbildungsstätten bzw. Berufsschulen in Deutschland statt. In den Ausbildungsstätten werden den Auszubildenden Teile des Gerüstbaus praktisch vermittelt, die nicht jeder Gerüstbau-Betrieb ausübt, beispielsweise den Trag- oder den Hängegerüstbau.

Schulstandort des Berufsschulunterrichts

  • Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund in Dortmund
  • Berufliche Schulen Groß-Gerau in Groß-Gerau
  • Max-Bill-Schule, OSZ Planen Bauen Gestalten in Berlin-Pankow

 

Ausbildungszentren der überbetrieblichen Ausbildung

  • Ausbildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund in Dortmund
  • Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Weiterstadt
  • Überbetriebliches Ausbildungszentrum Magdeburg (ÜAZ) der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg

 

Die Zuordnung zu den Ausbildungszentren erfolgt durch die SOKA GERÜSTBAU nach den Vorgaben des Beschlusses der Kultusministerkonferenz, nach der den Standorten jeweils bestimmte Bundesländer zugeordnet sind.

Die Dauer der überbetrieblichen Ausbildung beträgt im 1. und 2. Ausbildungsjahr je zehn Wochen und im 3. Ausbildungsjahr fünf Wochen. Die Dauer der Blockbeschulung richtet sich nach den Schulgesetzen der Länder.

Anmeldung von Auszubildenden

Sobald ein geeigneter Bewerber gefunden ist, kann ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Muster für Ausbildungsverträge stellt die Handwerkskammer am Ort des Betriebssitzes zur Verfügung.

Ab diesem Zeitpunkt unterstützt die SOKA-GERÜSTBAU den Gerüstbau-Betrieb und den Auszubildenden mit organisatorischen und finanziellen Leistungen.

Der Ausbildungsbetrieb informiert die SOKA GERÜSTBAU zeitnah über den Abschluss eines neuen Ausbildungsverhältnisses. Dies kann mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages (auch wenn er noch nicht von der Handwerkskammer in die Lehrlingsrolle eingetragen wurde) am besten per E-Mail alternativ per Post oder Telefax erfolgen.

Liegt noch kein Ausbildungsvertrag vor, ist auch vorab eine formlose Anmeldung des Auszubildenden möglich. Hierzu werden Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie der geplante Ausbildungsbeginn benötigt. Dazu können nachstehende Kontaktdaten verwendet werden:

 

E-Mail:           berufsbildung(at)sokageruest.de

Telefax:          0611 7339-236

 

Die SOKA GERÜSTBAU meldet die Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte an. Die Ausbildungsbetriebe sowie die Auszubildenden werden rechtzeitig über die Termine der Blockbeschulung und der überbetrieblichen Ausbildung informiert.

Bei Vorliegen des von der zuständigen Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer in die Lehrlingsrolle eingetragenen Ausbildungsvertrages, ist der SOKA GERÜSTBAU eine Kopie des Vertrages, in dem die Eintragung ersichtlich ist, einzureichen. Der Versand der Ausbildungsnachweiskarte erfolgt dann in der Regel im Laufe des Monats Oktober. Die Ausbildungsnachweiskarte ist über die komplette Ausbildungszeit hinaus gültig.

Im Falle einer Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses (z.B. bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung) ist der SOKA GERÜSTBAU eine Kopie des genehmigten Verlängerungsvertrages zu übersenden.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung zum Gerüstbauer bzw. zur Gerüstbauerin ist anspruchsvoll, sowohl körperlich als auch hinsichtlich der zu erwerbenden Fähigkeiten. Entsprechend attraktiv ist die Ausbildungsvergütung, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben.

Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütungen vom 1. Juni 2021 bzw. 1. August 2023

betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen bundeseinheitlich:

 ab 1. Oktober 2022ab 1. Oktober 2023
1. Ausbildungsjahr965,00 Euro brutto1.050,00 Euro brutto
2. Ausbildungsjahr1.195,00 Euro brutto1.245,00 Euro brutto
3. Ausbildungsjahr1.475,00 Euro brutto1.515,00 Euro brutto

 

Beginnt oder endet das Berufsausbildungsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats, so ist zur Ermittlung der Vergütung für einen Tag die monatliche Vergütung durch 30 zu teilen.

Wird die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit verlängert, so ist für die Dauer der Verlängerung die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen, die der Auszubildende während seiner Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr erhalten hat.

Die Ausbildungsvergütung kann vom Ausbildungsbetrieb für jede vom Auszubildenden schuldhaft versäumte Stunde betrieblicher, überbetrieblicher sowie schulischer Ausbildung um 1/169 der monatlichen Ausbildungsvergütung gekürzt werden.

 

Die SOKA GERÜSTBAU erstattet dem ausbildenden Arbeitgeber vierteljährlich jeweils nach dem 31. März, dem 30. Juni, dem 30. September und dem 31. Dezember gegen Einsendung der Einlösungsscheine 50 Prozent der von ihm an den Auszubildenden ausgezahlten Ausbildungsvergütung. Die Erstattung beginnt mit dem vierten Monat der Ausbildung und endet mit dem Ende des 2. Ausbildungsjahres (= 21 Monate Erstattung). Die ersten drei Monate der Ausbildung und das 3. Ausbildungsjahr trägt der Ausbildungsbetrieb alleine.

Grundlage für die Erstattung ist die monatliche Ausbildungsvergütung ohne Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld o.ä.) oder sonstige laufende Bezüge (z.B. vermögenswirksame Leistungen o.ä.). Entscheidet sich der Ausbildungsbetrieb, mehr als die tarifvertraglich geregelte Ausbildungsvergütung zu zahlen, werden von der SOKA GERÜSTBAU dennoch nur 50 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung erstattet.

Soweit Ansprüche des Arbeitgebers gegen Dritte auf Ersatz der im Krankheitsfall fortgezahlten Ausbildungsvergütung bestehen, sind sie der SOKA GERÜSTBAU mitzuteilen und abzutreten.

Die SOKA GERÜSTBAU stellt Einlösungsscheine zur Verfügung, die jeweils am Anfang eines Quartals für das vorausgegangene Quartal einzureichen sind.

Urlaub

Auszubildende zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin haben einen tarifvertraglichen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Kalenderjahr. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Urlaub ist zusammenhängend in der berufsschulfreien Zeit und außerhalb der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu nehmen.

Der auf das Kalenderjahr entfallende Urlaubsanspruch soll im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nur möglich, sofern dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Auszubildenden dies erfordern.

Während des Urlaubs wird die Ausbildungsvergütung fortgezahlt. Für jeden Urlaubstag erhält der Auszubildende ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 10,00 Euro.

In diesem Fall ist das Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber - einschließlich des zusätzlichen Urlaubsgeldes von 10,00 Euro je Tag - abzugelten.

Gewerbliche Arbeitnehmer müssen sich den Urlaub erst erarbeiten, bevor sie ihn nehmen können. Für Auszubildende gibt es eine Ausnahme: Sie können im Auslernjahr im Vorgriff Urlaub nehmen, auch wenn noch kein Anspruch besteht. Höchstgrenze ist die Anzahl an Tagen, die bis zum Jahresende angespart werden können. Sind dies mehr als 14 Tage, bleibt es aber bei maximal 14 Tagen im Vorgriff.  

Die Höhe des Urlaubsgeldes ermittelt sich wie bei gewerblichen Arbeitnehmern auf Basis der erwarteten Bruttolohnsumme.

Für die Beantragung zur Erstattung des Urlaubsgeldes im Auslernjahr gibt es für den Arbeitgeber ein gesondertes Formular der SOKA GERÜSTBAU.

Internats- und Fahrtkosten

Die Entfernungen vom Ort des Betriebes bzw. dem Wohnort des Auszubildenden zu den Ausbildungszentren bringen mit sich, dass ein Großteil der Auszubildenden während der Zeiten der Berufsschule und der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung vor Ort übernachten müssen.

Auszubildende, die an den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Handwerkskammern Dortmund und Frankfurt-Rhein-Main sowie im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum Magdeburg ausgebildet werden und an einer Blockbeschulung im Rahmen der Berufsschulpflicht teilnehmen, haben Anspruch auf folgende Leistungen der SOKA GERÜSTBAU:

  • Gewährung von Unterkunft und Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) durch eine von der SOKA GERÜSTBAU zugelassene Einrichtung. Diese Kosten werden direkt der Einrichtung erstattet.
  • Ersatz der Kosten der An- und Rückreise sowie der wöchentlichen Wochenendheimfahrten während der Dauer der Ausbildungsmaßnahme in Höhe der nachgewiesenen Kosten des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels (Bahnfahrt 2. Klasse). Die SOKA GERÜSTBAU erkennt Fahrten als günstigstes öffentliches Verkehrsmittel an, die unter Verwendung der von der Deutschen Bahn AG angebotenen Sonderkonditionen (z.B. BahnCard 50) durchgeführt werden.
  • Fahrten mit dem privaten Pkw oder tägliche Heimfahren sind möglich. Hierbei ist das Merkblatt Fahrtkostenerstattung zu beachten.
  • Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt an den Auszubildenden. Die Bankverbindung bzw. Änderungen der Bankverbindung sind der SOKA GERÜSTBAU schriftlich mitzuteilen. Die für die Erstattung notwendigen Unterlagen (genutzte Fahrkarten, Fahrpreisbescheinigung der Deutschen Bahn AG) sind über den Arbeitgeber bei der SOKA GERÜSTBAU einzureichen (siehe hierzu das Merkblatt zur Fahrtkostenerstattung).  

Bei der Beantragung der Fahrtkosten sind die verschiedenen Antragsformulare zu beachten.

Antrag Fahrtkostenerstattung Auszubildender - Berlin/Magdeburg

Antrag Fahrtkostenerstattung Auszubildender - Dortmund

Antrag Fahrtkostenerstattung Auszubildender - Groß-Gerau/Weiterstadt

Berichtsheft

Auszubildende sind nach dem Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Mit dem Ausbildungsnachweis wird dokumentiert, welche Inhalte in der Ausbildung - im Betrieb, in der Berufsschule und in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung - vermittelt werden.

Das Berichtsheft kann täglich oder wöchentlich geführt werden. Es ist vom Auszubildenden zu unterschreiben, der damit die Richtigkeit bestätigt.

Aus dem Berichtsheft soll konkret erkennbar sein, was der Auszubildende gearbeitet und erlernt hat. Aussagen wie „Gerüst aufgebaut, Gerüstbau abgebaut“ sind auf keinen Fall ausreichend.

Nachstehend ein Beispiel, wie ein Berichtsheft mindestens aussehen sollte. Mehr Inhalt, ergänzende Zeichnungen oder Fotos sind zu begrüßen - je aussagefähiger, desto besser!

Der Ausbildungsnachweis kann alternativ schriftlich oder elektronisch geführt werden. Schriftlich bedeutet handschriftlich, elektronisch bedeutet mithilfe von Schreibprogrammen (z.B. Word, gesondertes Programm usw.).

Der Ausbildungsbetrieb sollte den Ausbildungsnachweis regelmäßig - mindestens monatlich - prüfen und durch Unterschrift die Richtigkeit bestätigen.

Sollte der Auszubildende das Berichtsheft nicht führen, muss der Betrieb deutlich machen, dass es sich um eine Pflicht des Auszubildenden in der Ausbildung handelt. Wird das Berichtsheft in nicht ausreichender Qualität geführt, ist auf eine Verbesserung hinzuwirken.

Die SOKA GERÜSTBAU sendet den Ausbildungsbetrieben bei Ausbildungsbeginn des Auszubildenden ein Berichtsheft in Papierform zu, das der Auszubildende verwenden kann [Berichtsheft ausfüllbares PDF / Berichtsheft Einzelblatt zum Ausdrucken].

Sofern gewünscht, können auch andere Vorlagen verwendet werden.

Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert der Auszubildende, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.

Lehrbuch für das Gerüstbauer-Handwerk

Für eine einheitliche Ausbildung im Gerüstbauer-Handwerk sorgt das Lehrbuch in drei Bänden, das von der SOKA GERÜSTBAU herausgegeben wird.

2002 erschien Band 1 (überarbeitete Neuauflage 2008), 2005 folgte Band 2 (überarbeitete Neuauflage 2011, um das Kapital Persönliche Schutzausrüstung ergänzter Neudruck 2020) und 2007 Band 3 (überarbeitete Neuauflage 2017). Die Lehrbücher entstanden unter Federführung und Koordination von Dipl.-Ing. Christoph-Ludwig Bügler vom Güteschutzverband Stahlgerüstbau, und Dipl.-Ing. Walter Schmidt. Neben diesen haben zahlreiche Autoren an der Erstellung mitgewirkt, insbesondere Lehrer, die an den drei Berufsschulstandorten Auszubildende unterrichten, Ausbilder der drei Berufsbildungszentren, in denen die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung stattfindet, sowie ausgewiesene Berufspraktiker.

Entwicklung der Ausbildungszahlen