Rundschreiben Nr. 6/2023 (Lohnausgleich):

Der Lohnausgleichszeitraum 2023/2024 umfasst drei lohnauszahlungspflichtige Tage. Zwei lohnfortzahlungspflichtige Tage fallen in das Kalenderjahr 2023, ein lohnfortzahlungspflichtiger Tag fällt in das Kalenderjahr 2024.